Glossar: Gesuchsteller
Bedeutung
Der Begriff Gesuchsteller bezeichnet eine Person, die ein Gesuch einreicht oder eine offizielle Anfrage stellt, in der Regel an eine Behörde oder eine Institution. Diese Person sucht in der Regel nach einer Genehmigung, einem Antrag oder einer bestimmten Entscheidung, die ihre Interessen betrifft.
Herkunft
Das Wort Gesuchsteller setzt sich zusammen aus den deutschen Wörtern „Gesuch“ und „Steller“. Das Wort „Gesuch“ stammt aus dem mittelhochdeutschen „gesuoch“ und bedeutet „Bitte“ oder „Antrag“. Der Bestandteil „Steller“ kommt von „stellen“, was in diesem Kontext „etwas einreichen“ oder „anfordern“ bedeutet.
Wortart
Gesuchsteller“ ist ein Substantiv im Deutschen. Es ist ein maskulines Nomen, das im Plural als „Gesuchsteller“ verwendet wird. Das Wort wird vor allem in formellen und bürokratischen Kontexten gebraucht.
Synonyme
- Antragsteller
- Bewerber
- Anfragende
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil zu „Gesuchsteller“ existiert nicht, da es sich um eine sehr spezifische Rolle handelt. Allerdings könnte man als Antonym „Entscheidungsträger“ betrachten, da diese Person über das Gesuch entscheidet, anstatt es zu stellen.
Beispielsätze
- Der Gesuchsteller hat alle erforderlichen Dokumente bei der Behörde eingereicht.
- Als Gesuchsteller sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist.
- Der Gesuchsteller erhielt nach langer Wartezeit eine positive Antwort auf sein Gesuch.
- Viele Gesuchsteller wissen nicht, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesuchsteller eine zentrale Rolle in vielen bürokratischen Prozessen spielt, da er derjenige ist, der die Initiative ergreift, um eine offizielle Anfrage zu stellen. Die genaue Bedeutung und Verwendung des Begriffs kann je nach Kontext leicht variieren, bleibt jedoch grundsätzlich mit der Einreichung eines Gesuchs verbunden.