Glossar: Legislaturperiode
Bedeutung
Der Begriff Legislaturperiode bezieht sich auf die Amtszeit eines gesetzgebenden Gremiums, meist eines Parlaments. Diese Periode ist die Dauer, für die die Mitglieder eines Parlaments gewählt werden und in der sie Gesetze erlassen, ändern oder aufheben können. In vielen Ländern beträgt eine Legislaturperiode typischerweise vier bis fünf Jahre.
Herkunft
Das Wort Legislaturperiode stammt aus dem Lateinischen. Der Begriff „Legislatur“ kommt von „legislatio“, was „Gesetzgebung“ bedeutet, und „Periode“ stammt von „periodus“, was „Zeitspanne“ oder „Zyklus“ bedeutet. Die Zusammensetzung dieser beiden Wörter beschreibt somit die Dauer eines gesetzgeberischen Zyklus.
Wortart
Legislaturperiode ist ein zusammengesetztes Substantiv (feminin) im Deutschen. Es ist ein Nomen, das verwendet wird, um eine spezifische Zeitspanne im politischen Kontext zu beschreiben.
Synonyme
- Amtszeit
- Wahlperiode
- Legislatur
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil von Legislaturperiode gibt es nicht, da es sich um einen spezifischen politischen Begriff handelt. Ein verwandter Begriff könnte „Regierungspause“ sein, welche eine Zeit beschreibt, in der keine aktive Gesetzgebung stattfindet.
Beispielsätze
- Die Legislaturperiode des Bundestages beträgt in Deutschland vier Jahre.
- Während der Legislaturperiode wurden zahlreiche wichtige Reformen umgesetzt.
- Nach der letzten Wahl begann eine neue Legislaturperiode mit vielen Herausforderungen.
- Eine verkürzte Legislaturperiode kann durch Neuwahlen beendet werden.