Bedeutung des Wortes „abgewiesen“
Das Wort „abgewiesen“ ist das Partizip Perfekt des Verbs „abweisen“, was so viel bedeutet wie „zurückweisen“ oder „verweigern“. Es beschreibt also den Zustand, dass etwas oder jemand nicht akzeptiert, angenommen oder zugelassen wurde. Oft wird es im Kontext von Anträgen, Bitten oder Gesuchen verwendet, die nicht genehmigt oder bewilligt werden. Der Begriff kann sowohl im alltäglichen als auch im formellen Gebrauch vorkommen, etwa in rechtlichen, administrativen oder persönlichen Bereichen.
Beispiele:
- Ein Asylantrag, der abgewiesen wurde.
- Eine Kreditkarte, deren Zahlung abgewiesen worden ist.
- Ein Gast, der an der Eingangstür eines Clubs abgewiesen wird, weil er nicht auf der Gästeliste steht.
- Jemand reicht seine Hausarbeit ein und erhält die Nachricht, dass sie abgewiesen wurde, weil sie nicht den Anforderungen entspricht.
- Ein Jobbewerber, der nach einem Vorstellungsgespräch abgewiesen wird.
- Ein Vorschlag, der in einer Besprechung abgewiesen wird.
Die Verwendung von „abgewiesen“ verdeutlicht oft eine Ablehnung oder Zurückweisung in einem bestimmten Kontext und kann sowohl direkt als auch indirekt Enttäuschung oder Frustration ausdrücken.