Amt

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Das Wort "Amt" ist ein grundlegender Begriff im Deutschen und bezeichnet eine offizielle Position oder eine Behörde. Ein "Amt" hat oft sowohl eine administrative als auch eine exekutive Funktion innerhalb eines bestimmten Bereichs und wird typischerweise mit offiziellen Aufgaben, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten in Verbindung gebracht. Hier ein Überblick über die unterschiedlichen Bedeutungen und Beispiele:

  1. Behörde oder Verwaltungsstelle:

    • "Rathausamt": Eine zentrale Behörde, die sich um kommunale Belange kümmert.
    • "Finanzamt": Die Behörde, die für die Erhebung von Steuern zuständig ist.
  2. Öffentliches Amt:

    • "Bürgermeisteramt": Die offizielle Position und Funktion des Bürgermeisters.
    • "Amt des Präsidenten": Die offizielle Rolle und Verantwortlichkeiten des Staatsoberhaupts.
  3. Amt im kirchlichen Kontext:

    • "Pfarramt": Die Verwaltungsstelle eines Pfarrers oder einer Pfarrerin.
    • "Bischofsamt": Die Funktion oder Position eines Bischofs.
  4. Verwendung in zusammengesetzten Wörtern:

    • "Standesamt": Eine Stelle, die für Beurkundungen wie Geburten, Ehen und Sterbefälle zuständig ist.
    • "Arbeitsamt" (heute oft "Arbeitsagentur" genannt): Eine Einrichtung zur Vermittlung von Arbeitsplätzen.

Das Wort "Amt" trägt stets eine Bedeutung von offizieller Rolle und Verantwortung.

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