Angehörigen

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Bedeutung des Wortes "Angehörigen"

Das deutsche Wort "Angehörige" bezieht sich auf Personen, die zu einer bestimmten Gruppe oder Familie gehören. Meistens wird der Begriff im Zusammenhang mit Familienmitgliedern verwendet, kann aber auch auf Mitglieder anderer Gruppen, wie beispielsweise Berufsgruppen, zutreffen. Der Plural "Angehörige" wird oft verwendet, um mehrere Personen zu beschreiben, die zu dieser Gruppe zählen.

"Angehörige" wird häufig in rechtlichen und medizinischen Kontexten benutzt, insbesondere wenn es um Fragen der Fürsorge, Betreuung oder Erbschaft geht. In emotionalen und persönlichen Angelegenheiten dient der Begriff dazu, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe nahe stehender Personen zu betonen. Er kann sowohl Blutsverwandte als auch rechtlich oder emotional nahe stehende Personen umfassen.

Beispiele für "Angehörigen":

  • Familienangehörige: Eltern, Geschwister, Kinder.
  • Berufsangehörige: Kollegen aus derselben Berufsgruppe.
  • Vereinsangehörige: Mitglieder eines Sportvereins.
  • Ehe- und Lebenspartner.
  • Enge Freunde, die als Teil der "erweiterten Familie" betrachtet werden.
  • Angehörige der Streitkräfte.
  • Akademische Angehörige: Personen, die derselben Universität oder Forschungsgruppe angehören.

Das Wort hebt die Verbindung und Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft hervor und kann in vielen sozialen und rechtlichen Situationen von Bedeutung sein.

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