Bedeutung des Wortes "angehört"
Das Wort "angehört" ist das Partizip II von "anhören" und wird oft als Vergangenheitsform verwendet. Es bedeutet, dass jemand oder etwas zugehört oder Teil einer Gruppe ist. Es kann auch bedeuten, dass jemand eine bestimmte Meinung oder ein bestimmtes Argument gehört hat. In einem juristischen Kontext kann "angehört" darauf hinweisen, dass jemand in einer Anhörung seine Meinung äußern konnte.
Beispiele:
- Er hat der Musik lange angehört.
- Sie hat sich die Argumente der Gegenseite angehört.
- Der Ausschuss hat alle Beteiligten angehört.
- Ich habe dem Vortrag aufmerksam angehört.
- Der Verein hat ihn als Mitglied angehört.
- Das Gericht hat die Zeuginnen sorgfältig angehört.
- Sie hat den Beschwerden ihrer Mitarbeiter angehört und Maßnahmen ergriffen.
In all diesen Beispielen vermittelt "angehört" die Bedeutung des Zuhörens, Verstehens oder der Zugehörigkeit.