Angeklagten

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Der Begriff "Angeklagten" stammt aus dem deutschen Rechtssystem und bezeichnet Personen, die in einem gerichtlichen Verfahren wegen einer Straftat oder eines Vergehens beschuldigt werden. Derdie Angeklagte befindet sich in einem Prozess, in dem über die Schuld oder Unschuld entschieden wird. Im deutschen Strafverfahren steht derdie Angeklagte in der Regel zwischen Verteidigung und Anklage, wobei das Gericht neutral und unparteiisch ist.

Beispiele für die Verwendung:

  • Der Angeklagte im Strafprozess: Die Person, die vor Gericht steht, um ihre Version der Ereignisse darzulegen.
  • Rechte des Angeklagten: Recht auf einen fairen Prozess, das Recht auf Verteidigung durch einen Anwalt.
  • Pflichten des Angeklagten: Anwesenheit bei Gerichtsterminen, wahrheitsgemäße Aussagen (außer vor Gericht als Angeklagte*r, da hier das Recht zu schweigen besteht).
  • Verhalten des Angeklagten: Kann freiwillig zu den Anschuldigungen Stellung nehmen oder schweigen, ohne dass ihm daraus automatisch ein Nachteil entsteht.
  • Unterschiede zum Verdächtigen: Ein Verdächtiger wird zur Person des Angeklagten, sobald ein Verfahren eröffnet und Anklage erhoben wird.

In jedem Fall steht der Begriff "Angeklagten" für eine zentrale Figur in gerichtlichen Auseinandersetzungen im Strafrecht.

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