Glossar: Antragsteller
Bedeutung
Der Begriff Antragsteller bezieht sich auf eine Person oder eine Organisation, die einen Antrag stellt, um eine bestimmte Genehmigung, Erlaubnis oder Leistung zu erhalten. In rechtlichen und administrativen Kontexten ist der Antragsteller oft die Partei, die ein formelles Verfahren einleitet, indem sie ein offizielles Dokument oder Formular einreicht.
Herkunft
Das Wort Antragsteller setzt sich aus den deutschen Wörtern „Antrag“ und „Steller“ zusammen. „Antrag“ leitet sich von dem Verb „antragen“ ab, was so viel bedeutet wie „eine Bitte vorbringen“. Der Teil „Steller“ stammt von dem Verb „stellen“, das hier im Sinne von „vorbringen“ oder „einreichen“ zu verstehen ist. Zusammen beschreibt der Begriff somit jemanden, der eine Bitte oder einen Antrag einreicht.
Wortart
Der Begriff Antragsteller ist ein Substantiv. Es ist ein maskulines Nomen im Deutschen und wird in der rumänischen Sprache als substantiv tradus cu sensul de „solicitant“ folosit.
Synonyme
Einige Synonyme für Antragsteller im Deutschen könnten „Bittsteller“ oder „Gesuchsteller“ sein, obwohl diese Begriffe je nach Kontext leicht unterschiedliche Nuancen haben können.
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil von Antragsteller existiert nicht in der Form eines einzigen Wortes. Man könnte jedoch argumentieren, dass „Antragsgegner“ oder „Entscheidungsträger“ als Gegenspieler im Prozess stehen, da sie diejenigen sind, die den Antrag prüfen oder darüber entscheiden.
Beispielsätze
- Der Antragsteller muss alle erforderlichen Dokumente einreichen, um den Prozess zu starten.
- In vielen Fällen erhält der Antragsteller innerhalb weniger Wochen eine Antwort auf seinen Antrag.
- Der Antragsteller wurde gebeten, zusätzliche Informationen bereitzustellen, um die Bearbeitung seines Antrags zu beschleunigen.
- Wenn der Antragsteller die Frist verpasst, muss er möglicherweise einen neuen Antrag einreichen.
Insgesamt spielt der Antragsteller eine zentrale Rolle in Verwaltungs- und Rechtsprozessen. Sein Beitrag ist entscheidend für den Fortgang und den Ausgang des Verfahrens, da er die initiale Aktion einleitet, die zu einer formellen Entscheidung führt. Die Kenntnis über die Bedeutung und Anwendung des Begriffs ist sowohl für juristische Fachkräfte als auch für Laien von Bedeutung, die sich mit Anträgen und Genehmigungen befassen müssen.