Bedeutung des Wortes "Arbeitgeber"
Das Wort "Arbeitgeber" setzt sich im Deutschen aus den beiden Begriffen "Arbeit" und "Geber" zusammen. Es bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber stellt also die Arbeitskraft ein, bietet Arbeitsplätze an und bezahlt Löhne oder Gehälter im Austausch für die geleistete Arbeit.
Im rechtlichen Sinne hat der Arbeitgeber bestimmte Verpflichtungen und Rechte gegenüber seinen Beschäftigten. Dazu gehören die Zahlung des vereinbarten Gehalts, die Einhaltung von Arbeitsverträgen, die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds und die Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen. Ebenso hat er das Recht, Erwartung in Form von Arbeitsleistung und Loyalität von seinen Mitarbeitern zu verlangen.
Beispiele für Arbeitgeber:
- Ein mittelständisches Unternehmen in der Automobilindustrie, das Ingenieure und Facharbeiter beschäftigt.
- Eine Universität, die Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Verwaltungspersonal anstellt.
- Eine Krankenhausträgerorganisation, die Ärzte, Krankenschwestern und technisches Personal einstellt.
- Ein Restaurantbesitzer, der Köche, Kellner und Reinigungskräfte beschäftigt.
- Eine Software-Firma, die Programmierer und Produktmanager beschäftigt.
- Der Staat als öffentlicher Arbeitgeber, der Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt.