Glossar: Betriebsrätin
Bedeutung
Das Wort Betriebsrätin bezeichnet eine weibliche Person, die Mitglied eines Betriebsrats ist. Der Betriebsrat ist ein Organ der Arbeitnehmervertretung in einem Unternehmen. Die Hauptaufgabe eines Betriebsrats ist es, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Geschäftsführung zu vertreten. Eine Betriebsrätin übernimmt somit Aufgaben wie die Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Betrieb.
Herkunft
Das Wort Betriebsrätin setzt sich aus zwei Teilen zusammen: „Betrieb“ und „Rätin“. Der Begriff „Betrieb“ stammt aus dem Althochdeutschen „bitarb“, was so viel bedeutet wie „Geschäft“ oder „Unternehmen“. Das Wort „Rätin“ leitet sich von „Rat“ ab, welches aus dem Althochdeutschen „rāt“ stammt und so viel wie „Beratung“ oder „Entscheidungsgremium“ bedeutet. Die weibliche Form „-in“ zeigt an, dass es sich um eine Frau handelt, die in dieser Position tätig ist.
Wortart
Betriebsrätin ist ein Substantiv im Deutschen. Es ist ein feminines Nomen, was an der Endung „-in“ erkennbar ist, die speziell zur Bezeichnung weiblicher Personen in bestimmten Rollen verwendet wird. Der Plural von Betriebsrätin ist „Betriebsrätinnen“.
Synonyme
Ein direktes Synonym für Betriebsrätin gibt es nicht, da es sich um einen spezifischen Begriff handelt, der eine bestimmte Rolle beschreibt. Allerdings könnte man in einem allgemeinen Kontext „Arbeitnehmervertreterin“ verwenden, wenn man die Tätigkeit der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen hervorheben möchte.
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil von Betriebsrätin existiert nicht, da es sich um einen spezifischen Berufsterminus handelt. Ein indirektes Gegenteil könnte „Arbeitgeberin“ sein, da eine Arbeitgeberin die Interessen der Unternehmensleitung vertritt, im Gegensatz zur Betriebsrätin, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt.
Beispielsätze
- Die Betriebsrätin wurde von den Mitarbeitern des Unternehmens gewählt, um ihre Interessen zu vertreten.
- Bei der letzten Betriebsversammlung hat die Betriebsrätin wichtige Themen wie Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen angesprochen.
- Eine erfahrene Betriebsrätin kann maßgeblich zur Verbesserung des Betriebsklimas beitragen.
- Die Betriebsrätin und der Betriebsrat arbeiten eng zusammen, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.