Glossar: Bundespolitikerin
Bedeutung
Das Wort Bundespolitikerin bezieht sich auf eine weibliche Person, die in der Politik auf Bundesebene tätig ist. In Deutschland bedeutet dies, dass sie in politischen Institutionen arbeitet, die für das gesamte Land zuständig sind, wie der Bundestag oder die Bundesregierung. Eine Bundespolitikerin hat die Aufgabe, Entscheidungen zu treffen und Gesetze zu verabschieden, die nationale Bedeutung haben.
Herkunft
Das Wort Bundespolitikerin setzt sich aus zwei Teilen zusammen: „Bund“ und „Politikerin“. „Bund“ stammt aus dem althochdeutschen Wort „bunt“, was „Verbindung“ oder „Bündnis“ bedeutet. Es bezieht sich auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland. „Politikerin“ ist die weibliche Form von „Politiker“ und stammt von dem griechischen Wort „politikós“, das „staatlich“ oder „politisch“ bedeutet.
Wortart
Bundespolitikerin ist ein Substantiv im Deutschen. Es ist feminin und die Pluralform ist „Bundespolitikerinnen“.
Synonyme
Es gibt wenige direkte Synonyme für Bundespolitikerin, aber verwandte Begriffe könnten sein:
- Abgeordnete
- Ministerin
- Parlamentarierin
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil zu Bundespolitikerin gibt es nicht, da es sich um eine spezifische Berufsbezeichnung handelt. Ein allgemeines Gegenteil könnte jedoch „Bürgerin“ oder „Nicht-Politikerin“ sein, was eine Person beschreibt, die nicht in der Politik tätig ist.
Beispielsätze
- Angela Merkel war viele Jahre die bekannteste Bundespolitikerin in Deutschland.
- Als Bundespolitikerin hat sie maßgeblich an der Gestaltung der deutschen Innenpolitik mitgewirkt.
- Die Bundespolitikerinnen trafen sich, um über neue Gesetzesentwürfe zu diskutieren.
- Eine erfolgreiche Bundespolitikerin muss sowohl nationale als auch internationale Themen verstehen.