Eheschließung

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Eheschließung in der deutschen Sprache bedeutet im Wesentlichen die formelle und rechtliche Begründung einer Ehe. Es handelt sich um den Prozess oder die Zeremonie, durch die zwei Personen offiziell als verheiratet anerkannt werden. Der Begriff bezieht sich sowohl auf die zivilrechtlichen als auch auf die religiösen Zeremonien, die in verschiedenen Kulturen erforderlich sind, um eine Ehe zu legitimieren.

Im Rahmen einer Eheschließung werden oft rechtliche Dokumente unterzeichnet, und es kann eine Feier oder Zeremonie stattfinden, um den Anlass zu würdigen. Der Begriff ist in der deutschen Sprache weit verbreitet und wird sowohl im rechtlichen Kontext als auch im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet.

Hier sind einige Beispiele für den Gebrauch des Wortes Eheschließung:

  • "Wir planen unsere Eheschließung für nächsten Sommer in der Kirche."
  • "Die Eheschließung findet im Standesamt statt."
  • "Nach der Eheschließung feierten sie mit Familie und Freunden."
  • "Die formelle Eheschließung ist für viele Paare ein Meilenstein in ihrer Beziehung."
  • "Für die Eheschließung benötigen Sie diverse Unterlagen, wie Geburtsurkunden und Ausweise."
  • "Seine Freunde planten eine Überraschungsparty zur Eheschließung."
  • "Die Eheschließung muss von einem Standesbeamten vorgenommen werden, um rechtskräftig zu sein."
  • "Viele Paare reisen ins Ausland für ihre Eheschließung, um sie an einem besonderen Ort zu feiern."

Diese Beispiele zeigen, wie der Begriff sowohl in alltäglichen Gesprächen als auch formellen Kontexten eingebettet ist.

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