gleichlautend

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Gleichlautend ist ein deutsches Adjektiv und bedeutet wörtlich „gleich klingend“ oder „gleichlautend“. Es wird verwendet, um Wörter oder Ausdrücke zu beschreiben, die denselben Klang oder dieselbe Schreibweise haben, aber nicht unbedingt dieselbe Bedeutung. Manchmal beziehen sich „gleichlautende“ Begriffe auf identische Wörter in verschiedenen Kontexten oder auf Dokumente, die wortwörtlich übereinstimmen.

Beispiele für die Verwendung von „gleichlautend“:

  • Wörter:

    • „Bank“ (kann sowohl eine Sitzgelegenheit als auch ein Finanzinstitut bedeuten)
    • „Linsen“ (kann sowohl die Hülsenfrucht als auch ein Teil der Brille bedeuten)
    • „Tau“ (kann sowohl als dickes Seil als auch als Niederschlag in Form von kleinen Wassertröpfchen verstanden werden)
  • Dokumente:

    • Wenn zwei Verträge identisch formuliert sind, sagt man, sie seien „gleichlautend“.
    • Behördenbriefe oder offizielle Schreiben, die an verschiedene Adressen gesendet werden, sind oft gleichlautend.
  • Titel:

    • Zwei Bücher oder Artikel mit dem gleichen Titel können als gleichlautend beschrieben werden, selbst wenn ihr Inhalt völlig unterschiedlich ist.

Gleichlautende Wörter können in der Kommunikation manchmal Verwirrung stiften, wenn der Kontext nicht klar ist.

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