Glossar: Jungwählerin
Bedeutung
Das Wort Jungwählerin bezeichnet eine junge Frau, die gerade das gesetzliche Wahlalter erreicht hat und somit berechtigt ist, an politischen Wahlen teilzunehmen. In einem weiteren Kontext kann es sich auf junge Wählerinnen im Allgemeinen beziehen, die sich für politische Prozesse interessieren und engagieren.
Herkunft
Das Wort Jungwählerin setzt sich aus den deutschen Wörtern jung und Wählerin zusammen. Jung bedeutet im Rumänischen tânără, während Wählerin von dem Substantiv Wähler abgeleitet ist, das im Rumänischen alegătoare bedeutet. Das Suffix -in kennzeichnet die weibliche Form im Deutschen.
Wortart
Jungwählerin ist ein Substantiv und gehört zu den femininen Nomen im Deutschen. Es ist zusammengesetzt und beschreibt eine spezifische Personengruppe, die sich durch ihr Alter und ihre politische Berechtigung auszeichnet.
Synonyme
Für Jungwählerin gibt es im Deutschen keine direkten Synonyme, die die gleiche Bedeutung exakt widerspiegeln. Jedoch können Begriffe wie junge Wählerin oder Erstwählerin in einem ähnlichen Kontext verwendet werden, um junge Frauen zu bezeichnen, die erstmals wählen.
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil von Jungwählerin existiert nicht in der deutschen Sprache. Man könnte jedoch den Begriff ältere Wählerin verwenden, um Frauen zu beschreiben, die älter sind und bereits über umfassende Wahlerfahrungen verfügen.
Beispielsätze
- Als Jungwählerin hat sie sich intensiv mit den Parteiprogrammen auseinandergesetzt, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
- Die politischen Parteien bemühen sich zunehmend, die Stimmen der Jungwählerinnen zu gewinnen, da diese Gruppe immer größer wird.
- Bei der letzten Wahl war sie zum ersten Mal als Jungwählerin stimmberechtigt und nahm mit Begeisterung an der Wahl teil.
- In der Schule wurde ein Workshop organisiert, um Jungwählerinnen auf ihre erste Wahl vorzubereiten.