Glossar: Mandatar
Bedeutung
Der Begriff Mandatar bezieht sich auf eine Person, die ein Mandat innehat oder mit der Ausführung bestimmter Aufgaben betraut ist. In rechtlichem Kontext handelt es sich um jemanden, der befugt ist, im Namen eines anderen zu handeln, oft in einer offiziellen oder geschäftlichen Eigenschaft. Der Mandatar kann sowohl in politischen als auch in geschäftlichen Bereichen tätig sein.
Herkunft
Das Wort Mandatar hat seine Wurzeln im Lateinischen, abgeleitet vom Wort „mandatum“, was „Auftrag“ oder „Befehl“ bedeutet. Im Laufe der Jahrhunderte wurde der Begriff in verschiedenen europäischen Sprachen übernommen und findet heute breite Anwendung in rechtlichen und politischen Kontexten.
Wortart
Mandatar ist ein Substantiv. Es wird im Rumänischen als maskulin betrachtet, wobei die Pluralform mandatari lautet.
Synonyme
- Bevollmächtigter
- Vertreter
- Abgeordneter
- Delegierter
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil für Mandatar existiert nicht, da es sich um eine spezifische Rolle oder Funktion handelt. Jedoch könnte man jemanden ohne Mandat oder ohne Befugnis als Gegenteil betrachten.
Beispielsätze
- Der Mandatar wurde beauftragt, die Interessen der Firma bei den Verhandlungen zu vertreten.
- In der politischen Debatte sprach der Mandatar leidenschaftlich über die neuen Gesetzesvorschläge.
- Als Mandatar hat er die Verantwortung, die Anliegen seiner Wähler im Parlament vorzubringen.
- Der Mandatar unterschrieb den Vertrag im Namen des Unternehmens.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff Mandatar eine zentrale Rolle in rechtlichen und politischen Bereichen spielt. Das Verständnis seiner Bedeutung und Anwendung ist essenziell für die Interpretation von Befugnissen und Verantwortlichkeiten in verschiedenen Kontexten.