Glossar: Oberhoheit
Bedeutung
Der Begriff Oberhoheit beschreibt das höchste Maß an Autorität oder Kontrolle, das eine Person oder Institution über ein bestimmtes Territorium oder über bestimmte Angelegenheiten ausübt. In rechtlichen und politischen Kontexten wird der Begriff häufig verwendet, um die Souveränität eines Staates über sein Staatsgebiet zu beschreiben.
Herkunft
Das Wort Oberhoheit stammt aus dem Mittelhochdeutschen und setzt sich aus den Wörtern „ober“, was „über“ oder „oberhalb“ bedeutet, und „Hoheit“, das für „Erhabenheit“ oder „Autorität“ steht, zusammen. Diese Zusammensetzung verdeutlicht die Bedeutung von übergeordneter Macht oder Autorität.
Wortart
Das Wort Oberhoheit ist ein Substantiv und wird im Deutschen als feminin betrachtet. Der bestimmte Artikel ist daher „die“, also „die Oberhoheit“.
Synonyme
- Souveränität
- Herrschaft
- Kontrolle
- Autorität
Gegenteil
- Unterordnung
- Abhängigkeit
- Unterwerfung
Beispielsätze
- Die Oberhoheit des Staates über seine Grenzen ist ein zentrales Prinzip des Völkerrechts.
- In einer Demokratie sollte die Oberhoheit vom Volk ausgehen.
- Die Diskussion über die Oberhoheit der Europäischen Union gegenüber den Mitgliedstaaten ist ein fortwährendes Thema.
- Historisch gesehen wurde die Oberhoheit oft durch militärische Macht gesichert.