Personenwagen

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Bedeutung des Wortes "Personenwagen"

In der deutschen Sprache bezeichnet der Begriff "Personenwagen" ein Fahrzeug, das hauptsächlich zum Transport von Personen genutzt wird. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird es oft als Synonym für "Auto" verwendet. Der Begriff ist dabei eher formell und weniger gebräuchlich im Vergleich zum recht umgangssprachlichen "Auto". Er wird oft in offiziellen Dokumenten oder in spezifischen Kontexten, wie im Eisenbahnwesen, genutzt.

Personenwagen können unterschiedliche Formen und Größen haben, je nach Anzahl der zu befördernden Personen und der benötigten Ausstattung. Normalerweise sind sie mit Sitzen, Gurten und weiteren Sicherheitseinrichtungen ausgestattet und bieten oft verschiedenen Komfort in Form von Klimaanlagen, Stereoanlagen und anderen Annehmlichkeiten.

Beispiele für Personenwagen:

  • Kleinwagen: Ideal für den Stadtverkehr, klein und wendig.
  • Limousine: Ein eleganter, meist luxuriöser Personenwagen mit ausreichend Platz.
  • Kombi: Mit extra Stauraum, beliebt bei Familien.
  • SUV: Geländegängig und mit hohem Sitzkomfort, für Stadt und Natur.
  • Cabrio: Mit offenem Dach, perfekt für sonnige Tage.
  • Elektroauto: Umweltfreundlicher und effizienter Personenwagen der Zukunft.
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