Glossar: Ratsfrau
Bedeutung
Der Begriff Ratsfrau bezieht sich auf eine weibliche Person, die Mitglied eines Rates ist. In der Regel handelt es sich dabei um politische oder administrative Gremien, in denen Entscheidungen getroffen und Diskussionen geführt werden, die für eine Gemeinschaft oder Organisation von Bedeutung sind. Eine Ratsfrau hat die Verantwortung, die Interessen der Bürger oder der Organisation zu vertreten und an der Gestaltung von Richtlinien und Entscheidungen mitzuwirken.
Herkunft
Das Wort Ratsfrau setzt sich aus zwei Teilen zusammen: „Rat“ und „Frau“. Der Begriff „Rat“ stammt aus dem Althochdeutschen „rāt“, was Beratung oder Versammlung bedeutet. „Frau“ ist ein allgemein gebräuchlicher deutscher Begriff für eine erwachsene weibliche Person. Die Zusammensetzung zu Ratsfrau betont die weibliche Rolle innerhalb eines Rates.
Wortart
Das Wort Ratsfrau ist ein Substantiv. Es ist ein zusammengesetztes Hauptwort, das im Deutschen für eine spezifische Rolle innerhalb eines Rates verwendet wird.
Synonyme
- Ratsmitglied (weiblich)
- Stadträtin
- Gemeinderätin
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil im Sinne von Geschlecht wäre Ratsherr, was sich auf ein männliches Mitglied eines Rates bezieht. Ein Gegenteil im Kontext der Funktion oder Rolle gibt es nicht direkt, da die Position selbst geschlechtsneutral ist, aber die Bezeichnungen unterscheiden sich nach Geschlecht.
Beispielsätze
- Die Ratsfrau nahm an der letzten Sitzung teil und brachte wichtige Punkte zur Diskussion.
- Als erfahrene Ratsfrau setzte sie sich für die Belange der Bürger ein.
- Die Wahl zur Ratsfrau war ein wichtiger Schritt in ihrer politischen Karriere.
- Die Ratsfrau arbeitete eng mit anderen Ratsmitgliedern zusammen, um nachhaltige Lösungen zu finden.