Glossar: Ratsmitglied
Bedeutung
Das Wort Ratsmitglied bezeichnet eine Person, die Mitglied eines Rates ist. Ein Rat ist ein Gremium, das zur Beratung und Entscheidung in spezifischen Angelegenheiten einberufen wird. Ratsmitglieder sind in der Regel Teil eines kollektiven Entscheidungsgremiums und tragen dazu bei, Beschlüsse zu fassen, die im besten Interesse der Gemeinschaft oder Organisation liegen, die sie vertreten.
Herkunft
Der Begriff Ratsmitglied setzt sich aus zwei deutschen Wörtern zusammen: „Rat“ und „Mitglied“. Das Wort „Rat“ stammt aus dem Althochdeutschen „rāt“, was so viel bedeutet wie „Beratung“ oder „Versammlung“. „Mitglied“ ist eine Zusammensetzung aus „mit“ und „Glied“, was auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe hinweist. Gemeinsam beschreibt „Ratsmitglied“ eine Person, die zu einer beratenden Versammlung gehört.
Wortart
Ratsmitglied ist ein Substantiv und im Deutschen ein zusammengesetztes Hauptwort. Es ist ein Neutrum, was bedeutet, dass der bestimmte Artikel „das“ verwendet wird, also „das Ratsmitglied“. Im Plural wird es zu „die Ratsmitglieder“.
Synonyme
Es gibt einige Synonyme für Ratsmitglied, die je nach Kontext verwendet werden können:
- Ratsangehöriger
- Ratsperson
- Kommissionsmitglied
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil zu Ratsmitglied existiert nicht, da es sich um einen spezifischen Begriff handelt, der die Zugehörigkeit zu einem Rat beschreibt. Ein mögliches Gegenteil könnte jedoch „Nichtmitglied“ oder „Ausschluss“ sein, je nach Kontext, wenn man die Zugehörigkeit zu einem Rat meint.
Beispielsätze
- Als Ratsmitglied hat sie die Verantwortung, an den monatlichen Sitzungen teilzunehmen und die Interessen der Bürger zu vertreten.
- Er wurde vor kurzem zum Ratsmitglied gewählt und freut sich darauf, neue Ideen einzubringen.
- Die Entscheidung des Ratsmitglieds war ausschlaggebend für die Annahme des neuen Vorschlags.
- Jedes Ratsmitglied muss die Grundprinzipien der Gemeindeordnung respektieren.