Glossar: Stadtrat
Bedeutung
Der Begriff Stadtrat bezeichnet eine Institution der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Es handelt sich um ein Gremium, das in Städten und Gemeinden für die Beschlussfassung in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig ist. Der Stadtrat besteht aus gewählten Vertretern, die Entscheidungen über lokale Angelegenheiten treffen, wie etwa Stadtentwicklung, Finanzen, Bildung und Infrastruktur.
Herkunft
Das Wort Stadtrat setzt sich aus den zwei deutschen Wörtern „Stadt“ und „Rat“ zusammen. „Stadt“ bezieht sich auf eine größere städtische Siedlung, während „Rat“ von dem althochdeutschen Wort „rāt“ stammt, was „Beratung“ oder „Beschluss“ bedeutet. Zusammen beschreibt der Begriff die beratende und beschlussfassende Funktion in der Stadtverwaltung.
Wortart
Das Wort Stadtrat ist ein Substantiv (Nomen). Es wird im Deutschen großgeschrieben und ist maskulin. Der Plural von Stadtrat ist Stadträte.
Synonyme
- Gemeinderat – Bezieht sich auf eine ähnliche Institution in kleineren Gemeinden oder ländlichen Gebieten.
- Stadtverordnetenversammlung – Ein anderer Begriff, der vor allem in bestimmten Regionen Deutschlands verwendet wird.
Gegenteil
Ein direktes Gegenteil zum Begriff Stadtrat existiert nicht, da es sich um eine spezifische Institution handelt. Dennoch könnte man Einzelentscheidung oder Autokratie als funktionale Gegensätze betrachten, da diese Begriffe eine Entscheidungsfindung ohne kollektive Beratung oder Abstimmung implizieren.
Beispielsätze
- Der Stadtrat hat gestern über den neuen Bebauungsplan abgestimmt.
- In der nächsten Sitzung des Stadtrats wird über die Erhöhung der Parkgebühren diskutiert.
- Viele Bürger sind der Meinung, dass der Stadtrat mehr in Bildung investieren sollte.
- Die Entscheidungen des Stadtrats beeinflussen direkt das tägliche Leben der Stadtbewohner.