Verfassungspartei

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Glossar: Verfassungspartei

Bedeutung

Die Verfassungspartei ist eine politische Partei, die sich auf die Verteidigung und Förderung der Verfassung eines Landes konzentriert. Sie setzt sich für die Bewahrung der Grundsätze und Werte ein, die in der Verfassung verankert sind, und tritt häufig gegen Änderungen oder Reformen ein, die als verfassungswidrig angesehen werden könnten.

Herkunft

Der Begriff Verfassungspartei setzt sich aus den deutschen Wörtern „Verfassung“ und „Partei“ zusammen. Das Wort „Verfassung“ stammt aus dem Lateinischen „constituere“, was „errichten“ oder „festsetzen“ bedeutet. „Partei“ kommt aus dem Lateinischen „partire“, was „teilen“ bedeutet. Diese Wortkombination entstand im politischen Kontext, um eine Gruppe zu beschreiben, die sich speziell der Verfassung widmet.

Wortart

Das Wort Verfassungspartei ist ein zusammengesetztes Substantiv. In der deutschen Sprache sind solche zusammengesetzten Substantive häufig und beschreiben oft sehr spezifische Konzepte oder Objekte.

Synonyme

Synonyme für Verfassungspartei könnten je nach Kontext variieren. In einem breiteren Sinne könnte man Begriffe wie „konstitutionelle Partei“ oder „Grundgesetzpartei“ verwenden, obwohl diese nicht exakt dasselbe bedeuten.

Gegenteil

Ein direktes Gegenteil von Verfassungspartei gibt es nicht, da es sich um einen sehr spezifischen Begriff handelt. Man könnte jedoch sagen, dass Parteien, die eine radikale Verfassungsänderung anstreben oder verfassungswidrige Praktiken unterstützen, im Gegensatz zur Verfassungspartei stehen.

Beispielsätze

  • Die Verfassungspartei kämpft dafür, dass alle neuen Gesetze mit der bestehenden Verfassung in Einklang stehen.
  • In der Debatte über die Verfassungsreform stellte sich die Verfassungspartei entschieden gegen die vorgeschlagenen Änderungen.
  • Mitglieder der Verfassungspartei betonen oft die Wichtigkeit der Bürgerrechte, wie sie in der Verfassung verankert sind.
  • Historisch gesehen hatte die Verfassungspartei großen Einfluss auf die Wahrung demokratischer Grundsätze.
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